Vorgesehen ist, dass die Untersuchung von Substanzen in bestehenden Drogenkonsumräumen angeboten und mit einer persönlichen Beratung verknüpft wird. Die Hessische Landesregierung treibt damit die Umsetzung des Sieben-Punkte-Plans für das Frankfurter Bahnhofsviertel weiter voran.
Gesundheitsministerin Diana Stolz sagte dazu: „Sicheren Drogenkonsum gibt es nicht. Aber wir können Gefahren erkennen, Menschen erreichen und Hilfe anbieten. Genau darum geht es der Landesregierung beim Drug-Checking für das Frankfurter Bahnhofsviertel. Wer zu illegalen Drogen greift, setzt seine Gesundheit erheblichen Risiken aus. Dies gilt erst recht, wenn unbekannt ist, was eine Substanz tatsächlich an Inhaltsstoffen enthält. Wenn Suchtkranke über Drug-Checking erreicht werden, können sie vor besonderen Gefahren gewarnt und ihnen gleichzeitig Beratung und konkrete Hilfe angeboten werden. Deshalb gehört ein Modellvorhaben für Drug-Checking für uns in bestehende Einrichtungen und nicht losgelöst davon an irgendeinen anderen Ort.“
Unmittelbar Zugang zu Beratung
Beim Drug-Checking werden mitgebrachte Substanzen auf ihre Inhaltsstoffe untersucht. Dadurch können beispielsweise besonders hohe Wirkstoffkonzentrationen oder gefährliche Beimengungen erkannt werden. Die Analyse ist dabei kein Unbedenklichkeitssiegel für den Konsum. Vielmehr sollen die Ergebnisse genutzt werden, um über konkrete gesundheitliche Risiken aufzuklären. Ein wesentlicher Bestandteil ist deshalb die Verbindung mit der Suchthilfe. Menschen, die Drug-Checking in Anspruch nehmen, sollen unmittelbar Zugang zu Beratung erhalten. Wo weitergehende Unterstützung gewünscht oder notwendig ist, können weitere Hilfsangebote vermittelt werden.
„Menschen mit einer schweren Suchterkrankung dürfen wir nicht aufgeben. Gleichzeitig dürfen wir die Gefahren illegaler Drogen nicht kleinreden oder verharmlosen. Drug-Checking ist deshalb kein Selbstzweck und erst recht kein staatliches Gütesiegel für Drogen“, so Ministerin Diana Stolz.
Die bundesrechtliche Grundlage für Drug-Checking-Modellvorhaben besteht mit §10b des Betäubungsmittelgesetzes. Die Länder können durch Rechtsverordnung die Voraussetzungen schaffen, unter denen entsprechende Modellvorhaben durchgeführt werden dürfen. Hessen will von dieser Möglichkeit nun Gebrauch machen. Das Kabinett der Hessischen Landesregierung hat den Verordnungsentwurf am Montag, 24.08.2026, zur Kenntnis genommen. Er befindet sich jetzt in der Anhörung.