Grundrechte

Gleich zu Beginn des Grundgesetzes stehen die 19 Grundrechte. Das besondere an ihnen ist: Es ist ganz schwierig, sie zu ändern. Das erste Grundrecht darf sogar überhaupt nicht verändert werden. Darin steht nämlich: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Und das heißt, dass jeder Mensch gleich viel wert ist.

Vier der 19 Grundrechte gelten nur für Deutsche: 

  1. Sie dürfen sich, wann immer sie Lust haben, versammeln;
  2. sie können Vereine gründen;
  3. sie dürfen wohnen, wo sie möchten und
  4. sie dürfen in den Berufen arbeiten, die ihnen Spaß machen. 

Andere Grundrechte sind: 

  • Du darfst deine Meinung sagen;
  • für alle gelten die gleichen Gesetze;
  • zwischen Männern und Frauen gibt es keine Unterschiede;
  • niemand darf einfach so deine Briefe öffnen;
  • du kannst an Gott glauben oder auch nicht; und
  • niemand darf ohne deine Erlaubnis deine Wohnung betreten. 

Eigentlich gelten diese Grundrechte immer. Es gibt aber auch Ausnahmen: Jemand, der im Gefängnis sitzt, darf sich natürlich nicht aussuchen, wo er gerne wohnen würde.

Drei junge Teenager stehen fröhlich nebeneinander, 1 hält einen Stern, 1 jubelt, 1 hält ein Heft

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